Humboldt-Universität zu Berlin

Rente

Studienverlaufsbescheinigung; V0510; Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Hochschulbesuchs; Waisenrente; R0616; Bescheinigung zur Prüfung des Waisenrentenanspruchs; R5460; Prüfung des Waisenrentenanspruchs bei Hochschulausbildung;

Rente

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Punkt 4 Anrechnungszeiten (SGB VI) können Besuchszeiten an einer Hochschule dem gesetzlichen Rentenanspruch angerechnet werden (siehe auch: Studium zählt für die Rente).

 

Nachweis mittels Exmatrikulationsbescheinigung
 

Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin (nachfolgend: HU Berlin) erhalten im Rahmen ihrer Exmatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung.

Bestandteil dieser Exmatrikulationsbescheinigung ist ein Nachweis über den Immatrikulationszeitraum ("Besuchszeit"), spezifisch ausgestellt für den Zweck des Nachweises Ihrer hiesigen Immatrikulationsdauer bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Wenn Sie Ihren Immatrikulationszeitraum an der HU Berlin bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachweisen möchten, legen Sie dort bitte die Ihnen von der HU Berlin ausgestellte Exmatrikulationsbescheinigung vor.

 

Nachweis mittels Studienverlaufsbescheinigung
 

Sollten Sie über keine Exmatrikulationsbeschenigung verfügen, kann zum Zwecke des Nachweises Ihres Immatrikulationszeitraumes an der HU Berlin für die Anrechnung von Studienzeiten (idR. kurzfristig) eine sog. Studienverlaufsbeschenigung erstellt werden, die Ihren vollständigen Immatrikulationszeitraum an der HU Berlin inkl. Studienbeginn, -verlauf und -ende durch Exmatrikulation ausweist.

Diese Studienverlaufsbescheinigung kann ausschließlich auf dem Postweg zur Verfügung gestellt werden.

Sofern Sie diese Bescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte das nachfolgend verlinkte Kontaktformular:

https://hu.berlin/kontakt

("Thema Ihrer Anfrage -> Bescheinigung Rentenversicherung")

und geben dabei Ihre aktuelle Postanschrift mit an.

 

Nachweis mittels Rentenformular V0510
 

Wenn Sie von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger ein Formular zur Bearbeitung durch die Hochschule erhalten haben (z.B. Formular V0510 "Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schulbesuchs, Fachschulbesuchs, Fachhochschulbesuchs oder Hochschulbesuchs" der Deutschen Rentenversicherung (DRV))

senden Sie uns das Formular zur weiteren Bearbeitung bitte zu.

Nutzen Sie dafür bitte die nachfolgende Postanschrift:

Humboldt-Universität zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin

oder das Kontaktformular: https://hu.berlin/kontakt

("Thema Ihrer Anfrage -> Bescheinigung Rentenversicherung")

in dem Sie das Formular als PDF/Scan mitsamt Ihrer Anfrage hochladen und uns damit zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen konnten.

Die Zusendung des von der HU Berlin abschließend bearbeiteten Formulars erfolgt dabei ausschließlich auf dem Postweg, eine Zusendung via E-Mail ist nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer eines händisch auszustellenden Formulars ist abhängig von den abgefragten bzw. von der HU Berlin zu bestätigenden Information im Abgleich mit den uns direkt im Verwaltungssystem vorliegenden Daten. IdR. erfolgt die Ausstellung und postalische Zusendung des bearbeiteten Formulars V0510 innerhalb von 2 Wochen.

Sofern Ihr Immatrikulationszeitraum allerdings nicht im Verwaltungssystem nachvollziehbar ist (gemeinhin Immatrikulationszeiträume vor den Jahren 1991/1992), kann die Bearbeitung oftmals nur unter Zuhilfenahme archivierter Aktenbestände vorgenommen werden. Daraufhin verlängert sich die Bearbeitungsdauer auf gewöhnlich 4-6 Wochen.

 

Halbwaisenrente/Waisenrente

 

Gemäß § 48 Abs. 4 Punkt 2 a) Waisenrente (SGB VI) können Schulausbildung oder Berufsausbildung Grundlage eines Anspruchs auf Halbwaisen- bzw. Waisenrente sein.

 

Nachweis mittels Rentenformular R0616 oder R5460
 

Wenn Sie als aktuell an der Humboldt-Universität zu Berlin (nachfolgend: HU Berlin) immatrikulierte Studierende von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger ein Formular zur Bearbeitung durch die Hochschule erhalten haben (z.B. Formular R0616 "Fragebogen / Bescheinigung zur Prüfung des Waisenrentenanspruchs" oder R5460 "Prüfung des Waisenrentenanspruchs bei Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung", jeweils von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)) senden Sie uns das Formular zur weiteren Bearbeitung bitte zu.

Nutzen Sie dafür bitte die nachfolgende Postanschrift:

Humboldt-Universität zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin

oder das Kontaktformular

https://hu.berlin/kontakt

("Thema Ihrer Anfrage -> Bescheinigung Rentenversicherung")

in dem Sie das Ihnen zur Vergügung gestellte Formular als PDF/Scan mitsamt Ihrer Anfrage hochladen und uns damit zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen konnten.

Die Zusendung des von der HU Berlin abschließend bearbeiteten Formulars erfolgt daraufhin ausschließlich auf dem Postweg an die uns von Ihnen im Rahmen Ihrer aktuellen Immatrikulation vorliegenden Postanschrift, eine Zusendung via E-Mail ist nicht möglich. Die Bearbeitungsdauer beträgt idR. 1-2 Wochen.

 

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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