Berliner Chancengleichheitsprogramm

Beantragung einer Förderung

 

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Berlin, die beiden Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft sowie die Charité-Universitätsmedizin Berlin.
Eine Antragstellung durch Einzelpersonen ist nicht möglich!
 

Die Berliner Hochschulen treffen intern eine Auswahl der aus ihrem jeweiligen Haus erstellten Anträge und leiten diese an die BCP Geschäftsstelle weiter. Im Auftrag der für Wissenschaft und für Frauen zuständigen Senatsverwaltungen werden die Fördermittel durch eine Auswahlkommission vergeben.
 

Antragstermine

 

Die Anträge zur Richtlinie 2021-2026 können zu folgenden Terminen bei der Geschäftsstelle des BCP eingereicht werden:

im vollfinanzierten Bereich (Förderschwerpunkt 1.1, 1.3 und 1.4) jeweils zum 10.06. und 10.12. eines jeden Jahres - momentan sind alle Gelder im vollfinanzierten Bereich ausgeschöpft, so dass wir aktuell (2022) von der Einreichung weiterer Anträge abraten

im kofinanzierten Bereich (Förderschwerpunkt 1.5) können gemäß den Richtlinien des BCP die Hochschulen jederzeit Anträge vorlegen.

 

Richtlinien

 

 

Antragsformulare für die Programmlaufzeit 2021-2026

 

Die BCP Geschäftsstelle berät die Hochschulen bei der Antragstellung.

In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten auf diese.