Humboldt-Universität zu Berlin - Zentraleinrichtung Hochschulsport der Humboldt-Universität zu Berlin

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

Studierende und Beschäftigte der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der kooperierenden Hochschulen Berlins, Studierende anderer Hochschulen und Externe sind zur Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports (ZEH) berechtigt. Für Externe ist ein Platzkontingent in den einzelnen Kursen festgelegt. Ist dieses erschöpft, ist keine Teilnahme für Externe an dem Kurs in dem betreffenden Zeitraum mehr möglich. Bei der Buchung erscheint ein entsprechender Hinweis.

1.1 Campusfit

Im Campusfit, dem Fitness- und Gesundheitszentrum der Humboldt-Universität zu Berlin, sind ausschließlich Studierende und Beschäftigte der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) sowie kooperierender Hochschulen teilnahmeberechtigt.

1.2 Hinweise für die Teilnahme von Minderjährigen

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Hochschulsport-Kursen ist 18 Jahre.


1.2.1 Kinder unter 15 Jahren:

Kinder unter 15 Jahren können nur unter unmittelbarer Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person am Hochschulsport teilnehmen, sofern andere Teilnehmende an der Veranstaltung dadurch nicht gefährdet oder an der ordnungsgemäßen Sportausübung gehindert oder beeinträchtigt werden. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahmeberechtigung trifft die jeweilige Sportartenbereichsleitung der ZEH nach Buchungsanfrage. Bis zur Mitteilung der positiven Entscheidung ist der Vertrag schwebend unwirksam. Sowohl Kind als auch erziehungsberechtigte Person müssen ordnungsgemäß zum Kurs angemeldet sein.

1.2.2 Teilnehmende im Alter zwischen 15 und 17 Jahren – auch immatrikulierte Studierende:

Campusfit: Teilnahme erst ab 16 Jahren.

Teilnehmende im Alter von 15 – 17 Jahren bedürfen für die Teilnahme an den Hochschulsportkursen einer Einverständniserklärung (s. unten) der erziehungsberechtigten Person. Die ZEH behält sich das Recht zur Kündigung aus besonderen Gründen vor, wenn in der Person oder im Verhalten des/der Jugendlichen liegende Gründe oder die spezifischen Anforderungen des Angebots/ der Sportart/ der Veranstaltung gegen eine Teilnahme sprechen.

Die folgende Erklärung muss spätestens 3 Werktage nach Buchungsanfrage eines Angebots an die ZEH gesendet werden, andernfalls wird der Kursplatz storniert:

Per Post: Humboldt-Universität zu Berlin, ZE Hochschulsport, Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Per Mail: hochschulsport@hu-berlin.de

Hier geht es zur Einverständniserklärung.

 

2. Buchung

2.1
Aus organisatorischen und versicherungsrechtlichen Gründen besteht für alle Kurse eine Buchungspflicht. Ohne vorherige Buchung ist eine Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports nicht gestattet. Die Übertragung einer Buchung auf eine andere Person ist nicht gestattet.
2.2
Die Buchung für alle Angebote erfolgt online über die Webseite des Hochschulsports. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich, die Zeit der Programmvorschau zu nutzen. Diese ist einige Tage vor dem jeweilen Buchungsstart online einsehbar.
2.3
Persönliche Buchungen sind in Ausnahmefällen nach Beginn der Onlinebuchung zu den Sprechzeiten im Sekretariat des Hochschulsports möglich.
2.4
Mit dem Klicken auf die Schaltfläche „buchen“ eines Kursplatzes sowie Eingabe und Versenden der Daten wird eine Buchungsanfrage an die ZEH gesendet. Wenn Kursbuchung und fristgerechte vollständige Zahlung im Rahmen der verfügbaren Kursplatzkapazität liegen, erhält der Teilnehmende eine Zahlungsbestätigung. Dadurch wird ein Vertrag zwischen dem/der Teilnehmenden und der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen und der/die Teilnehmende ist teilnahmeberechtigt.
2.5
Die Buchung eines Kursplatzes darf nur mit der Absicht der Bezahlung und Teilnahme durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die ZEH vor, die Person für weitere Buchungsvorgänge zu sperren oder auf Dauer von Angeboten des Hochschulsports auszuschließen.
2.6
Die Zahlungsbestätigung sowie der Statusnachweis sind den Kursleitenden auf Verlangen vorzulegen. Wenn eine kurzfristige Buchung eines Kurses erfolgt ist (bis 3 Werktage vor Kursbesuch), ist zudem der Überweisungsbeleg vorzuzeigen.



3. Zahlung

3.1
Die Überweisungsdaten sind der generierten und per Mail gesendeten Buchungsanfrage zu entnehmen. Kursnummer und Name bitte unbedingt auf der Überweisung angeben.
3.2
Für jede Sportkursanmeldung ist eine gesonderte Einzahlung erforderlich. Eine Überweisung von Kursgebühren mehrerer Kurse in einem Betrag kann nicht zugeordnet werden und löst keine Zahlungsbestätigung aus (2.4).
3.3
Die Überweisung der Kursgebühr muss nach erfolgreicher Buchungsanfrage innerhalb von drei Tagen auf dem Konto des Hochschulsports eingegangen sein, ansonsten erlischt die Buchungsanfrage und wird automatisch storniert. In dem Fall erhält der/die Teilnehmende eine Benachrichtigung per E-Mail.
Eine nachträgliche Zahlung kann nur berücksichtigt werden, wenn die in 2.4 genannten Bedingungen zum Vertragsabschluss zutreffen.
3.4
In Ausnahmefällen kann eine Bareinzahlung zu den Sprechzeiten des Hochschulsports im Sekretariat vorgenommen werden. Kartenzahlung ist jedoch nicht möglich.

 

 

4. Stornierung, Rücktritt und Umbuchung

4.1 Kurs-Stornierung durch den Hochschulsport

4.1.1
Falls Kurse nicht ausreichend gebucht werden, behält sich der Hochschulsport die Stornierung bzw. Zusammenlegung von Kursen vor.
4.1.2
Muss ein Kurs durch den Hochschulsport storniert werden, wird die gesamte Kursgebühr nach schriftlicher Mitteilung der Bankverbindung zurückerstattet.
4.1.3
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Ersatz- und Nachholtermine. In Einzelfällen werden Ersatztermine/Vertretungstermine geprüft (z. B. bei witterungsbedingten Kursausfällen, Krankheit des Kursleitenden). Der Anspruch auf Rückerstattung beim Ausfall mehrerer Termine ohne Ersatz wird geprüft. Bei Ausfall eines einzelnen Kurstermins erfolgt keine Rückerstattung.


4.2 Rücktritt durch Teilnehmende

Der Rücktritt von einem Kurs ist jederzeit über den Link in der Buchungsanfrage oder über eine Nachricht an den Hochschulsport möglich.
Grundsätzlich sind Rückzahlungen der Kursgebühren ab dem 15. Tag nach Vertragsabschluss ausgeschlossen. Liegen schwerwiegende Gründe (z.B. Krankheit mit ärztlichem Attest) vor, wird das weitere Vorgehen und eine (anteilige) Rückerstattung vom Hochschulsport geprüft. In jedem Fall werden die anteiligen Kursgebühren bis zum Tag der Meldung und die Bearbeitungsgebühren in Höhe von max. 10,00€ einbehalten.

4.3 Teilnehmenden-Stornierung durch den Hochschulsport

Im Einzelfall kann der Vertrag seitens der ZEH vor und während der Kurslaufzeit jederzeit aus besonderen Gründen gekündigt werden. Eine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren wird geprüft. Besondere Gründe liegen vor, wenn Teilnehmende insbesondere gegen Haus- und Nutzungsordnungen, Brandschutzordnungen oder Anweisungen von Hausrechtsberechtigten verstoßen oder Rechte Dritter oder der HU verletzt haben. Ein besonderer Grund liegt auch dann vor, wenn unzutreffende Daten zur Person bei der Kursbuchung angegeben wurden.

4.4 Umbuchung

4.4.1
Umbuchungen unterliegen einem gesonderten Prüfprozess. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ pro Umbuchung erhoben.
4.4.2
Mit der Umbuchung wird der ursprünglich gebuchte Kursplatz automatisch storniert und freigegeben. Ist der Kursplatz bereits bezahlt, wird die Kursgebühr automatisch mit umgebucht.
Bei einer Umbuchung in einen teureren Kurs muss die Differenz spätestens am dritten Tag nach der Umbuchung unaufgefordert auf dem Konto der HU eingegangen sein, ansonsten wird auch der neue Kursplatz storniert. Bei einer Umbuchung in einen günstigeren Kurs wird die Differenz erstattet, sofern die Umbuchung vor Kursbeginn stattfindet.

5. Unfallversicherung

5.1.
Ordnungsgemäß für den Hochschulsport angemeldete Studierende Berliner Hochschulen sind nach den Festlegungen des Sozialgesetzbuches VII bei der Unfallkasse Berlin gegen Sportunfälle versichert.
5.2
Ordnungsgemäß angemeldete Beschäftigte der kooperierenden Hochschulen sind in den jeweils offiziell belegten Sportkursen des Hochschulsports ebenfalls versichert.
5.3
Für Studierende von Hochschulen anderer Bundesländer, Beschäftigte anderer Hochschulen als die kooperierenden sowie für Schüler:innen und Externe besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin.
5.4
Die gesetzliche Grundlage des Versicherungsschutzes ist das SGB VII. Der Versicherungsträger nimmt bei jedem Schadensfall eine Einzelbewertung vor.
5.5
Alle Sportunfälle im Rahmen der ZEH-Angebote sind unverzüglich im Sekretariat des Hochschulsports zu melden.

6. Haftung

6.1
Von angemeldeten Teilnehmenden verursachte Schäden (an bspw. Sportstätten, Material oder Personen) oder Diebstähle sind nicht über eine Versicherung der Humboldt-Universität zu Berlin abgesichert. Bei solchen Schäden im Rahmen der Angebote des Hochschulsports haften die Teilnehmenden bzw. tragen das Risiko gemäß den gesetzlichen Bestimmungen selbst.
6.2
Beschädigungen oder Verluste an Brillen, Kleidung etc. werden, auch wenn sie beim Hochschulsport eintreten, nicht ersetzt. Für Verluste von Privateigentum (z.B. Diebstahl in der Garderobe oder in Schließfächern) übernimmt die Humboldt-Universität zu Berlin keine Haftung.
6.3
Allen Teilnehmenden wird empfohlen, keine Wertgegenstände zu den Kursen mitzuführen.


7 Datenschutz

7.1 Verwendung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden vom Hochschulsport nur in dem Umfang erhoben, wie die Teilnehmenden sie mit ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen und werden ausschließlich zur Administration und Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Einwilligung der Teilnehmenden nur dann, wenn der Hochschulsport dazu gesetzlich verpflichtet ist.

7.2 Kontaktdaten der Kursleitenden

Aus Gründen des Datenschutzes können die E-Mail-Adressen der Kursleitenden nicht an Teilnehmende herausgegeben werden. Zur Kontaktaufnahme bitte eine E-Mail an hochschulsport@hu-berlin.de senden. Diese wird dann an die jeweiligen Kursleitenden weitergeleitet.

 

8. Brandschutzordnung und Haus- und Nutzungsordnung für Sportstätten

8.1 Brandschutzordnung

Es gilt die Rahmenbrandschutzordnung der Humboldt-Universität zu Berlin (HU-Rahmenbrandschutzordnung).


8.2 Haus- und Nutzungsordnung für Sportstätten der ZEH HU Berlin

8.2.1
Alle Nutzenden sowie Besucher:innen sind verpflichtet, die Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte ordnungsgemäß zu benutzen und pfleglich zu behandeln sowie die hier im Weiteren genannten Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
8.2.2
Fairer Umgang untereinander ist unbedingte Voraussetzung für sportliches Miteinander. Auf die an der Humboldt-Universität zu Berlin geltenden Richtlinie des Präsidenten sowie Dienstvereinbarung zwischen dem Präsidenten und dem Gesamtpersonalrat für ein respektvolles Miteinander wird hingewiesen.
8.2.3
Die Nutzung der Sportanlagen ist nur für den vereinbarten Zweck und während der zugewiesenen Nutzungszeit gestattet. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit einer Sportartenbereichsleitung der ZEH möglich.
8.2.4
Sportstätten dürfen nur mit sauberen, hallengeeigneten Schuhen betreten werden. Straßenschuhe sind nicht gestattet.
8.2.5
Das Rauchen ist in allen Sportstätten verboten. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke sind untersagt.
8.2.6
Es ist nicht gestattet, Fahr- und/oder Motorräder in den Sportstätten abzustellen. Bitte alle Fahrzeuge nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen abstellen.
8.2.7
Haustiere sind in Sportstätten verboten.


8.3 Hygieneregeln für die Teilnahme an allen Angeboten
8.3.1. Aufklärung und Informationspflicht

8.3.1.1
Eine Teilnahme ist nur in gesundem Zustand ohne Krankheitssymptome von Covid 19 erlaubt.
8.3.1.2
Bei Krankheitssymptomen sollen sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden (siehe Hinweise des RKI).
8.3.1.3
Bei einer COVID-19- Erkrankung und vorheriger Teilnahme am Kurs des Hochschulsports ist die ZEH umgehend zu informieren.
8.3.1.4
Alle Teilnehmenden sind sich durch die Teilnahme am Hochschulsport bewusst, sich freiwillig und eigenverantwortlich einem möglichen Infektionsrisiko auszusetzen.


8.3.2 Abstandsregelungen

8.3.2.1
Es gelten keine Kontaktbeschränkungen. Wo immer möglich, sollte aber ein Mindestabstand von 1,5-2 Metern eingehalten werden.
8.3.2.2
Dies gilt sowohl für die Kursdurchführung als auch vor und nach dem Kurs (angepasste Begrüßungsrituale: kein Händeschütteln und Umarmen oder „Abklatschen“!).
8.3.2.3
Wir empfehlen, die Örtlichkeit direkt nach dem Kurs zu verlassen.
8.3.3
Hygieneregeln einhalten
8.3.3.1
Hinweisschilder, beispielsweise zur Maskenpflicht, sind zu beachten und die Anweisung zu befolgen.
8.3.3.2
Häufiges Händewaschen mindestens dreißig Sekunden lang mit Seife und heißem Wasser. Berühren Sie ihr Gesicht, wenn möglich, nicht mit den Händen.
8.3.3.3
Husten/Niesen in Armbeuge, benutzte Taschentücher sofort entsorgen.



9. Feiertage und Ferien

9.1
An gesetzlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Kurse statt.
9.2
Die Sportkurse werden in den Weihnachtsferien/Schulferien unterbrochen.
9.3
Während der betrieblichen und akademischen Weihnachtsferien der HU finden grundsätzlich keine Kursangebote statt.

 

10. Teilnahmebedingungen Exkursionen

Die vorhergehenden Teilnahmebedingungen bleiben unberührt und werden wie folgt ergänzt:
Unsere Exkursionen stehen vorrangig HU-Studierenden und Beschäftigten und, im Falle freier Plätze, Mitgliedern der kooperierenden Hochschulen zur Verfügung. Im Fall von weiteren freien Kapazitäten können einzelne Plätze in Ausnahmefällen auf Anfrage auch durch externe Personen in Anspruch genommen werden.

10.1 Anzahlung

10.1.1
Eine Anzahlung der Kursgebühren in Höhe von zunächst mind. 50% ist möglich. Der Abschluss eines Vertrages und somit die verbindliche Teilnahmeberechtigung kommt erst nach Zahlung des gesamten Kursbetrags und der damit verbundenen Zahlungsbestätigung zustande.
10.1.2
Die Restzahlung muss bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn ohne weitere Aufforderung vom Teilnehmenden geleistet werden, sofern die jeweilige Kursbeschreibung nichts anderes ausweist. Kommt der Vertrag wegen Nichtzahlung nicht zustande, wird der Platz anderweitig besetzt und eine geleistete Anzahlung rücküberwiesen.

10.2 Rücktritt durch Teilnehmende

10.2.1
Bis zum Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, durch Nachricht an die ZEH von der gebuchten Exkursion zurückzutreten und den Platz stornieren zu lassen. Maßgeblich bei Rücktritt ist das Eingangsdatum der entsprechenden Information bei der ZEH.
10.2.2
Bei Stornierungen ohne Nachbesetzung des Kursplatzes sind die tatsächlich entstehenden Kosten zu zahlen, mindestens 50,00€.
10.2.3
Rückzahlungen ohne Nachbesetzung des stornierten Kursplatzes können erst im Anschluss an die Exkursion bearbeitet werden.
10.2.4
Wir empfehlen, selbstständig eine/n Nachrücker:in für den stornierten Platz zu suchen. Die ZEH muss in jedem Fall informiert werden.
10.2.5
Eine Nichtteilnahme der/des Angemeldeten ohne schriftlichen Rücktritt wird wie ein Rücktritt gewertet. Infolgedessen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens 50,00€, zu zahlen.

10.3 Rücktritt durch Veranstalter

Ein Rücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn des Kurses möglich, wenn bspw. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Vertragspartner am Reiseziel zurücktreten (Unmöglichkeit der Leistungserbringung). Bei Rücktritt durch den Veranstalter erfolgt eine finanzielle Rückerstattung der eingezahlten Kursgebühren; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung oder Leistung von Schadensersatz.

10.4 Versicherung/ Haftung

10.4.1
Teilnehmende sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb, soweit noch nicht vorhanden, der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- sowie Reiserücktritts- bzw. Reisegepäckversicherung. Ob ein Unfallschutz für Studierende besteht, kann gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 13/13 R vom 4.12.2014) nicht zugesichert werden. Es handelt sich insoweit für jeden Fall um eine Einzelfallentscheidung der Unfallkasse.
10.4.2
Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Die Unmöglichkeit, am Kurs wegen der Nichteinhaltung von Pass- und Zollbestimmungen teilzunehmen, steht in ihren Rechtsfolgen der Nichtteilnahme gemäß 10.2.5 gleich.

10.5 Allgemeines zu den Kursen

10.5.1
Die Kurse sind als Gruppenreise konzipiert. Die Anreise erfolgt verbindlich entsprechend der Ausschreibung des jeweiligen Kurses. Privatan- und Abreisen sind nur nach Absprache mit dem/der Exkursionskoordinator:in möglich. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10.5.2
Bei der Unterbringung kann nicht mit Doppelzimmern gerechnet werden. Die Zimmerverteilung erfolgt vor Ort bzw. auf der Busfahrt. Bei Differenzen entscheidet das Los.
10.5.3
Alle Kursteilnehmenden sind verpflichtet, sich während der Exkursion an Regelungen, wie bspw. die Hausordnung der jeweiligen Unterkünfte, zu halten. Geschieht dies nicht, behält sich die Humboldt-Universität zu Berlin bei Vorliegen schwerwiegender Gründe die fristlose Kündigung des Vertrags aus besonderen Gründen ohne eine finanzielle Rückerstattung vor. 4.3 bleibt unberührt.