Humboldt-Universität zu Berlin

Sie erwägen ein Doppelstudium?

Stand: Mai 2023

Unter einem Doppelstudium1 versteht man ein zeitlich paralleles Studieren zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss.

Mitunter ist für bestimmte Tätigkeitsfelder eine Doppelqualifikation nötig oder sie erscheint zumindest wünschenswert. So brauchen z. B. Schulpsycholog*innen in Berlin ein Lehramtsexamen und ein Psychologiestudium, oder ein*e Wirtschaftsstudent*in fragt sich, ob sie*er nicht gleichzeitig noch ein Technik- oder Informatikstudium absolvieren sollte, um bessere Arbeitsmarktchancen zu haben.

Manchmal fällt aber auch nur die Entscheidung zwischen zwei Fächern so schwer, dass die Betroffenen auf die Lösung verfallen, doch am besten beide Fächer parallel zu studieren (um sich vielleicht später zu entscheiden).

Ein Doppelstudium ist jedoch in der Regel praktisch gar nicht möglich:

Zum einen erlaubt das Berliner Hochschulgesetz ein Doppelstudium nur, wenn durch das Doppelstudium nicht andere Studieninteressierte vom Erststudium ausgeschlossen werden.2 Wenn also Ihre beiden gewünschten Studiengänge einem Numerus clausus unterliegen, können Sie bestenfalls noch auf Restplätze am Ende eines Losverfahrens hoffen.

Zum anderen erscheint ein Doppelstudium auch im Hinblick auf Studierbarkeit und Studienorganisation wenig sinnvoll. Der Arbeitsaufwand für ein Studium entspricht bereits in etwa einer vollen Arbeitswoche und würde sich bei Hinzunahme eines weiteren Studiengangs verdoppeln. Dies würde zu einer entsprechend größeren Belastung und zu einer Studienzeitverlängerung führen.

Welche Alternativen bieten sich an?

  • Zunächst wäre es sinnvoll, sich über mögliche Wege zum gewünschten Tätigkeitsfeld zu erkundigen, z.B. bei den "Beratungsteams für akademische Berufe" (Terminvereinbarung tel. kostenfrei 0800 4 5555 00 bzw. www.berufsberatung-kontakt.de), bei potenziellen Arbeitgebern, Berufsverbänden usw.
  • Es gibt inzwischen viele Studiengänge, die zwei oder mehrere Wissensgebiete in sich vereinen (nicht nur Kombinationsbachelor, sondern auch Studiengänge wie Biophysik, Wirtschaftsinformatik usw.). Dazu können Sie bundesweit recherchieren unter www. hochschulkompass.de.
  • Falls tatsächlich zwei inhaltlich verschiedene Studienabschlüsse wünschenswert sein sollten, kann man zuerst einen Studiengang absolvieren und anschließend nach einem (weiterbildenden) Masterstudium suchen, das in die gewünschte Richtung führt.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, nach Studienabschluss noch ein weiteres grundständiges Studium anzuschließen (siehe auch Zweitstudium).

Bei Unsicherheiten hinsichtlich Ihrer Studienwahlentscheidung sollten Sie Beratung zur Gestaltung eines guten Entscheidungsprozesses suchen. Dazu stehen Ihnen die Allgemeine Studienberatung und die psychologische Beratung der HU zur Verfügung.

Ein Doppelstudium wird also nur in sehr seltenen Fällen in Frage kommen. Hier dennoch abschließend einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wie kann ich ein Doppelstudium beantragen?

Über die Genehmigung eines Doppelstudiums wird erst im Rahmen der Immatrikulation entschieden, es muss vorab beantragt werden. Bitte beachten Sie:

Das Doppelstudium kann nur ausnahmsweise und bei fachlich-inhaltlich voneinander verschiedenen Studiengängen genehmigt werden. Zudem ist Voraussetzung, dass Sie in der Lage sind, in beidem ordnungsgemäß zu studieren.

Außerdem: Wenn ein Studiengang mit NC belegt ist, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben, Informationen zur Bewerbung siehe Portal für Studieninteressierte. Für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie nur in sehr seltenen Fällen immatrikuliert werden, nämlich

  • wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist,
  • und wenn andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden.2

Einen Losantrag für eventuelle Restplätze können Sie an das Zulassungsbüro richten, weitere Fragen zu Anträgen und Verfahren an das Referat Studierendenservice, auf dessen Website finden Sie die Kontaktinformationen.

Kann ich mich noch für ein Doppelstudium entscheiden, wenn ich schon studiere?

Ja, das hätte sogar einen gewissen Vorteil: Sie können dann Arbeits- und Organisationsaufwand besser für sich abschätzen.

Ist ein Doppelstudium auch an zwei Hochschulen möglich?

Ja, das ist nicht ausgeschlossen.

Muss ich doppelt Gebühren und Beiträge zahlen?

Die Zahlung von Gebühren und Beiträgen für den zweiten Studiengang entfällt an der HU, wenn Sie nachweisen, dass Sie diese bereits an einer anderen Hochschule Berlins oder Brandenburgs entrichtet haben. Falls andere Hochschulen beteiligt sind, erkundigen Sie sich bitte nach deren Regelungen!

Ist ein Teilzeitstudium möglich?

Nein, das ist für ein Doppelstudium ausgeschlossen.

Kann ich mich für einen der beiden Studiengänge getrennt beurlauben lassen?

Nein, das ist an der HU nicht möglich.

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1 Bitte nicht verwechseln mit dem Studieren einer Fächerkombination oder mit einem Zweitstudium (wird nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen)! - Die Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) enthält im § 45 die entsprechenden Regelungen.
2 Siehe Berliner Hochschulgesetz, § 14.
3 Einen Losantrag können Sie an das Referat Studierendenservice richten.
 

 

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